Förderung für Anschaffung von Akkugeräten – jetzt nutzen!

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) startet eine Förderaktion: Auch die Anschaffung von Akkugeräten für die Grünpflege gilt als präventionswirksam und damit förderfähig bis 30 % der Anschaffungskosten! Die Aktion startet...

…am 01. Februar 2021, d.h. ab Februar können Sie den Antrag einreichen, erhalten die Förderzusage und können dann nach dem Kauf die Rechnung einreichen.

Gefördert wird lt. SVLFG die Anschaffung von Motorsägen, Freischneidern, Heckenscheren, Hochentastern und Rasenmähern, und zwar mit 30 % der Anschaffungskosten. Die Förderung mehrere Produkte ist möglich, die Förderhöchstsumme beträgt je Produkt 400 Euro!

Mehr Informationen auf der Website der SVLFG (klicken).

Wir empfehlen eine frühzeitige Antragstellung, denn der Fördertopf ist begrenzt.

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Förderinfo der SVLFG

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Wirtschaftlichkeit von Akkutechnik    

Quelle: PELLENC